Stellungnahme zu den SVOLT Plänen

Stellungnahme zur geplanten SVOLT Ansiedlung


Die Bürgerinitiative Friedrichweiler hält das Linslerfeld für die geplante Industrieansiedlung eines Chemiewerkes in der vorgesehenen Größenordnung für ungeeignet,

  • weil die Abstände zu den beiden Wohnsiedlungen Friedrichweiler und Überherrn – anders als etwa beim benachbarten Industriegebiet Lisdorfer Berg – auf ein inakzeptables Minimum von 300 – 350 Metern reduziert werden müssten.
  • weil abstandsbedingt durch den Betrieb über 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr erhebliche Belastungen an Verkehrslärm (LKW-Logistik, Schichtwechsel) und nächtliche Lichtverschmutzung für die beiden Wohnsiedlungen entstehen würden.
  • weil abstandsbedingt durch den Betrieb noch nicht absehbare Emissionen für die beiden Wohnsiedlungen entstehen würden.
  • weil es faktisch keinen Abstand zum Naturschutzgebiet Warndtwald (FFH-Gebiet) geben würde.
  • weil die Umwandlung des Landschaftsschutzgebietes Linslerfeld in eine Industrielandschaft den ursprünglichen Gedanken, eine regional typische Landschaft zu erhalten, völlig aufgäbe und somit die Wohn- und Lebensqualität aller angrenzenden Orte (Überherrn, Bisten, Friedrichweiler, Differten) drastisch verschlechterte.


Die Bürgerinitiative Friedrichweiler hält die geplante Industrieansiedlung eines Chemiewerkes in der vorgesehenen Größenordnung auf dem Linslerfeld für unverantwortlich,

  • weil die Ressource Trinkwasser (Grundwasser) gefährdet würde.
    Ein Unfall durch menschliches oder technisches Versagen kann niemals ausgeschlossen werden. (Im Saarlouiser Hafen führte diese Überlegung im Juni 2021 zum Verbot des Baues eines Zentrallagers für den Motorölhersteller Meguin.)
  • weil die Ressource Trinkwasser (Grundwasser) durch das stellenweise Halbieren der filternden Deckschichten in seiner Qualität verschlechtert würde. Dies betrifft viele Zehntausend Verbraucher in umgrenzenden Kommunen.
  • weil die Ressource Trinkwasser (Grundwasser) durch den enormen Wasserverbrauch der Chemiefabrik (mehr als 1 Mio. m³ jährlich) zu stark zusätzlich ausgebeutet würde.
  • weil der Ressource Trinkwasser (Grundwasser) durch die Versiegelung von etwa 70 ha eine große Fläche für die Grundwasserneubildung entzogen würde.
  • weil die geplante weitere Absenkung des Grundwasserspiegels um mehr als 20 cm Flora und Fauna im Warndtwald und im benachbarten Naturschutzgebiet Eulenmühle belasten würde.
  • weil durch den Prozess des Klimawandels weitere Belastungen für die Trinkwassersituation zu erwarten sind. Für eine Schwächung der derzeitigen Grundwassersituation wird mit ziemlicher Sicherheit in der Zukunft eine Rechnung zu bezahlen sein.
  • weil bei einem Störfall (Großbrand, Explosion) die angrenzenden Wohngebiete und der Warndtwald einer unverantwortlichen Gefährdung ausgesetzt wären.
  • weil man neue Flächen verbrauchte, anstatt bestehende zu nutzen.
  • Beispiel 1: Industriebrache Kraftwerk Ensdorf (Hierzu liegt eine Machbarkeitsanalyse vor.)
  • Beispiel 2: stillgelegte Bergbauflächen der RAG
  • weil die Landesregierungen es trotz des laufenden Strukturwandels in der Automobil- und Stahlindustrie versäumt haben, stillgelegte Industrieflächen für Neuansiedlungen vorzubereiten.
  • weil man nicht versuchen sollte, einen solch schwerwiegenden Eingriff in die Landschaft ohne eine Bürgerbefragung durchzudrücken.

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