Das Saarland will auf dem Linslerfeld Industrie ansiedeln
Ungebremster Flächenverbrauch entlang der B 269
Für eine geplante Batteriefabrik hat das Saarland weitere 98 Hektar Ackerland erworben, die es in ein Industriegebiet umwandeln und größtenteils versiegeln will. Fläche ist jedoch – wie auch der Boden – eine endliche Ressource, mit der der Mensch sparsam umgehen muss, um sich seine Lebensgrundlagen zu erhalten. Die Problematik ist der Politik grundsätzlich bewusst. Im konkreten Fall haben jedoch politische Ziele und finanzielle Interessen häufig höhere Priorität.
Stand des Verfahrens
Aktueller Stand
- Einreichung des Normenkontrollantrags: Am 18. Oktober 2024 hat die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte PartGmbH im Auftrag des BUND Saar einen Normenkontrollantrag gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Industriegebiet Linsler Feld" beim OVG Saarlouis eingereicht.
- Öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses: Am 24. September 2024 veröffentlichte die Gemeinde Überherrn den Satzungsbeschluss und die Erteilung der Genehmigung der Flächennutzungsplanteiländerung. Smit tritt der Bebauungsplan für das Linslerfeld in Kraft.
- Genehmigung der Teiländerung des Flächennutzungsplans durch das Innenministerium: Am 26. August genehmigt das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport die Teiländerung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Überherrn für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Industriegebiet Linsler Feld“.
- Satzungsbeschluss
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Industriegebiet Linsler Feld": Der Gemeinderat Überherrn hat am 7. März 2024 den Satzungsbeschluss mit 16:13 Stimmen gefasst. Vorher stimmte der er, den minimalen Änderungen am vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Industriegebiet Linsler Feld" zu, die das Planungsbüro als Antwort auf die 450 abgegebenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen hat.
Hiermit wurde Baurecht auf dem Linslerfeld geschaffen. - Teiländerung des Flächennutzungsplans: Der Gemeinderat hat am 7. März 2024 der Teiländerung des Flächennutzungsplans für den Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Industriegebiet Linslerfeld“ mit 16:13 Stimmen zugestimmt.
- Durchführungsvertrag: Der Durchführungsvertrag zwischen der Gemeinde Überherrn und der landeseigenen gwSaar wurde am 7. März 2024 vom Gemeinderat Überherrn mit 16:13 Stimmen genehmigt. Der Durchführungsvertrag gibt folgenden zeitlichen Rahmen vor: Die Anlagen sollen innerhalb der nächsten fünf Jahre ab Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses stehen. Das Einreichen der Bauvorlagen soll zwölf Monate nach dem gültigen Satzungsbeschluss erfolgen, der Baubeginn zwölf Monate nach Erteilung der Genehmigung.
- Ausgliederung des Linslerfeldes aus dem Landschaftsschutzgebiet: Am 1.3.2024 tritt die Änderungsverordnung über Landschaftsschutzgebiete in Kraft.
- 14.2.2024: Erlaubnisbescheid zur Verlegung der Landesstraßen L 168 und L271
- 9.2.2044: Ausnahmegenehmigung zur Inanspruchnahme gesetzlich geschützter Biotope
- 2.2.2024: Vereinbarung über die Sicherung von Rechten an ökologischem WE
- 29.01.2024: Befreiungsbescheid für die Überplanung der Biotopschutzflächen
- Grundstückserwerb: Im ersten Halbjahr 2023 kauft die gwSaar, eine landeseigene Wirtschaftsförderungsgesellschaft, das Linslerfeld der Familie von Boch ab. der Kaufpreis bleibt geheim.
- Zielabweichungsverfahren genehmigt: Am 9. November 2022 entscheidet das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, dass die von der Gemeinde Überherrn für die Ansiedlung von SVOLT beantragte Zielabweichung kein Problem darstellt.
- Linslerfeld im Entwurf des Landesentwicklungsplans 2030: Das Linslerfeld ist mit einer Fläche von 76,5 Hektar als Vorranggebiet für Industrie und Gewerbe ausgewiesen.
Nächste Schritte
- Umlegung der Straßen und Vorbereitung des Geländes: Thomas Schuck von der gwSaar erklärte im SR-Interview, dass die Planungen für die Umlegungen der Straßen und die Terrassierung des Geländes mehrere Monate in Anspruch nehmen würden. Die anschließende EU-weite Ausschreibung dauere weitere vier Monate. Frühestens Ende 2024 könnten die ersten Bagger rollen.
- Detailplanung von SVolt (Wasserverbrauch, konkrete Ausgestaltung der Fabrikgebäude): Sie muss mit dem Gemeinderat besprochen werden. Das Gremium muss erneut zustimmen.
- Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz („BimschG-Verfahren“): Zuständig ist das Umweltministerium im Saarland. Im Durchführungsvertrag steht, dass SVolt den Antrag innerhalb eines Jahres stellen muss. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, ab dem der Gemeinderats-Beschluss rechtskräftig wird. Das BimschG-Verfahren dauert mindestens 7 Monate ab dem Moment, in dem die Unterlagen beim Umweltministerium vollständig vorliegen. Vorgesehen ist auch eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit. Sollte eine Genehmigung erfolgen, kann SVolt die Baumaßnahmen ausschreiben und dann mit der Errichtung der Fabrik beginnen. Diese Informationen stammen aus dem folgenden Artikel des SR: https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/svolt_entscheidung_gemeinderat_ueberherrn_100.html.
Bisheriger Ablauf
24.9.2024 - Öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
Die Gemeinde Überherrn hat den Satzungsbeschluss auf ihrer Web-Seite und im Gemeindeboten veröffentlicht und somit Baurecht auf dem Linslerfeld geschaffen. Die Frist für eine Normenkontrollklage beträgt ein Jahr.
26.8.2024 - Genehmigung der Teiländerung des Flächennutzungsplans durch das Innenministerium
Mit Schreiben vom 26.08.2024 hat das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, Referat OBB11, Landesplanung der Gemeinde Überherrn bestätigt, dass die Genehmigung der Teiländerung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Überherrn für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Industriegebiet Linsler Feld“ im Ortsteil Überherrn der Gemeinde Überherrn gem. § 6 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) als erteilt gilt. Die Gemeinde Überherrn gibt diese Erteilung am 24.9.2024 auf ihrer Web-Seite bekannt.
7.3.2024 - Genehmigung der (minimal) überarbeiteten Pläne
Nach der Beteiligung der Öffentlichkeit folgt die Prüfung der Stellungnahmen der Bürger, Behörden und Umweltverbände und evtl. eine Überarbeitung des Entwurfs. Gegebenenfalls muss die Offenlegung wiederholt werden. Nach Abwägung durch die Gemeindevertretung wird in einem Satzungsbeschluss über die endgültige Planfassung abgestimmt. Die Stadt Mettmann hat die Verfahrensschritte in einer schönen Grafik veranschaulicht: Bauleitplanverfahren
In der Gemeinderatssitzung am 7.3.2024 wurde beschlossen, dass wenige kosmetische Änderungen am vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Industriegebiet Linsler Feld" ausreichen um den 450 eingegangenen Stellungnahmen gerecht zu werden.
7.3.2024 - Genehmigung des Durchführungsvertrages
Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist ein Durchführungsvertrag (BauGB §12), in dem sich die Gemeinde und der Vorhabenträger, hier die gwSaar, insbesondere über Realisierungsfristen und Kosten einigen. Dieser Durchführungsvertrag wurde am 7. März 2024 vom Gemeinderat mit 16:13 Stimmen genehmigt.
Die gwSaar als Grundstückseigner, wird die Geländeerschließung mit unseren Steuergeldern finanzieren und durchführen. SVolt soll das Gelände in einem Erbpachtvertrag pachten. In der Ortsratssitzung Überherrn am 29.9.2023 erläuterte Herr Schuck von der gwSaar, dass mit diesem Erbpachtvertrag die gesamten Investitionen nach 50 Jahren refinanziert sein werden. In der Gemeinderatssitzung vom 5.10.2023 versichert Herr Schuck dass der Vertrag unterschrieben sei.
Der Durchführungsvertrag gibt folgenden zeitlichen Rahmen vor: Die Anlagen sollen innerhalb der nächsten fünf Jahre ab Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses stehen. Das Einreichen der Bauvorlagen soll zwölf Monate nach dem gültigen Satzungsbeschluss erfolgen, der Baubeginn zwölf Monate nach Erteilung der Genehmigung.
18.01.2024 bis 19.02.2024 - Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung zur Ausgliederung des Linslerfeldes aus dem Landschaftsschutzgebiet
Der Verordnungsentwurf und die Übersichtskarte lagen vom 18.01.2024 bis 19.02.2024 (einschließlich) im Rathaus der Gemeinde Überherrn öffentlich aus.
20.10.2023 - 21.11.2023.3 - Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan "Industriegebiet Linslerfeld" und zur Teiländerung des Flächennutzungsplans "Industriegebiet Linslerfeld"
Die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan "Industriegebiet Linslerfeld" und zur Teiländerung des Flächennutzungsplans "Industriegebiet Linslerfeld gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fand vom 20.10.2023 bis zum 21.11.2023 statt.
Die überarbeiteten Pläne und Gutachten waren bereits ab 6. Oktober 2023 einsehbar: https://ueberherrn.de/bauleitplanverfahren-linsler-feld-informelle-bereitstellung-der-unterlagen-zur-beteiligung-der-oeffentlichkeit-ab-dem-06-10-2023/.
Der BUND hat eine 140-seitige fachanwaltliche Stellungnahme eingereicht. Es sind 450 Stellungnahmen bei der Gemeinde Überherrn eingegangen.
5.10.2023 - Antrag auf Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet
Am 5. Oktober 2023 beschließt der Gemeinderat Überherrn die Beantragung der Ausgliederung des Linslerfeldes aus dem Landschaftsschutzgebiet.
5.10.2023 - Beschluss der formellen Offenlegung
Am 5. Oktober 2023 beschließt der Gemeinderat Überherrn in geheimer Abstimmung mit 16:15 bzw. 17:14 Stimmen für die formelle Offenlegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Industriegebiet Linsler Feld“ im Ortsteil Überherrn der Gemeinde Überherrn und die Teiländerung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Überherrn für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Industriegebiet Linsler Feld“ im Ortsteil Überherrn der Gemeinde Überherrn.
11. und 20.07.2023 - Neue Pläne und der Umweltbericht werden vorgestellt
Am 11. und 20.07.2023 stellen die gwSaar und SVolt dem Begleitgremium der Gemeinde Überherrn den überarbeiteten Bebauungsplan und den Umweltbericht vor (siehe Begleitgremium zum Bauleitplan Linsler Feld | Bericht 9 und 10).
09.11.2022 - Entscheid zum Antrag auf Zielabweichung vom Landesentwicklungsplan
Im November 2022 stellt das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport als Landesplanungsbehörde fest, dass die von der Gemeinde Überherrn für die Ansiedlung von SVOLT beantragte Zielabweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und die Grundzüge des Landesentwicklungsplans, Teilabschnitt „Umwelt (Vorsorge für Flächennutzung, Umweltschutz und Infrastruktur)” vom 13. Juli 2004 (Amtsbl. S. 1574) nicht berührt.
12.07.2022 - Abwägungsbeschluss zu den Einwendungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Am 12. Juli hat der Gemeinderat Überherrn in einem Abwägungsbeschluss entschieden, kleinere Änderungen in die bisherigen Entwürfe zur Bauleitplanung einfließen zu lassen und das Verfahren ansonsten fortzuführen. Danach startet erst die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung.
07.04.2022 - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowohl zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Industriegebiet Linslerfeld“ als auch zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Industriegebiet Linslerfeld“ fand
vom 07.04.2022 bis einschließlich 09.05.2022
statt.
Laut Saarbrücker Zeitung sind bei der Gemeinde mehr als 100 Stellungnahmen eingegangen. Auch die
Gemeinde Wadgassen und die
BI Friedrichweiler haben Stellungnahmen geschickt.
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Im Rahmen der Beteilung der Öffentlichkeit (BauGB §3) bekommt jeder die Möglichkeit sich zu äußern und eine Stellungnahme abzugeben. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung muss mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gegeben werden.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung (BauGB §4) muss die Gemeinde Überherrn die Stellungnahmen der Behörden (u.a. die Gemeinde Wadgassen) und sonstigen Träger öffentlicher Belange (u.a. die Umweltverbände) einholen.
Im Rahmen der Offenlage werden alle zur Beschreibung des Vorhabens und seiner Auswirkungen erstellten Gutachten, Ergebnisse sowie Auflagen zugänglich sein. Bürger, Umweltverbände, Wirtschaftsverbände andere Träger öffentlicher Belange habe danach vier Wochen Zeit Ihre Stellungnahmen einzureichen.
09.09.2021 - Scoping / Umweltbericht
Der Umfang der Umweltprüfung (BauGB §2), die Teil der Bauleitplanung ist, wird in einem sogenannten Scoping-Termin vorbereitet. Dieses Scoping, an dem auch Umweltverbände teilnehmen, wurde vorgezogen und fand am 9.9.2021 statt.
05.2021 - 03.2022 - Erstellung der Gutachten
Von Mitte 2021 bis Anfang 2022 wurden die vorläufigen Gutachten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens erstellt. Die Ergebnisse der Gutachten wurden im Juni, Juli, November 2021 und im Januar 2022 einem kommunalen Begleitgremium, in dem auch der Ortsvorsteher von Friedrichweiler vertreten ist, in mehreren Workshops vorgestellt. Die offiziellen Ergebnisse der Workshops findet man hier.
Die vorläufigen Gutachten findet man unter https://ueberherrn.de/fruehzeitige-beteiligung-der-oeffentlichkeit/.
22.04.2021 - Verfahrensbeginn
Am 22 April 2021 beschloss der Gemeinderat Überherrn
- ein Zielabweichungsverfahren zur Änderung der landwirtschaftlichen Fläche "Linslerfeld" in ein Industriegebiet einzuleiten,
- auf Antrag des der gwSaar (Vorhabenträger) ein vorhabenbezogenes Bauleitplanverfahren für die Batteriefabrik einzuleiten.
(Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan), BauGB §1).
Warum Überherrn bzw. Friedrichweiler?
Das Saarland ist ein Autoland. Viele Arbeitsplätze, die am Verbrennungsmotor hängen, gehen verloren. Dies breitet dem Wirtschaftsministerium berechtigte Sorgen. So erscheint die potentielle Ansiedlung einer zukunftsweisenden Batteriefabrik sehr attraktiv. Die chinesische Firma SVOLT sucht genau für solch eine Fabrik einen europäischen Standort und das Saarland möchte sich bewerben. Allerdings gibt es im recht veralteten Landesentwicklungsplan von 2004 des Saarlandes keine Fläche, auf die eine Fabrik dieser Größenordnung passt und die schnell und rechtzeitig erschlossen werden kann. Der neue Landesentwicklungsplan 2030 für das Saarland ist noch nicht verabschiedet.
Hier kommt nun wohl das Linslerfeld ins Spiel. Es liegt in der Gemeinde Überherrn, ist zu Projektbeginn im Besitzt der Familie von Boch-Galhau, die es verkaufen will. Inzwischen hat das Land das Linslerfeld erworben. Außerdem plant die Gemeinde Überherrn schon seit längerem weitere Gewerbegebiete, wenn auch deutlich kleiner. Und die Gemeinde Überherrn ist seit Jahren verschuldet.
Das Linslerfeld liegt direkt am Warndtwald, einem Flora-Fauna-Habitat Gebiet. Es ist Wasserschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet und Vorranggebiet für Landwirtschaft. Die für die Batteriefabrik benötigten 70 Hektar können nur erreicht werden, wenn zwei Landesstraßen und eine Trinkwasserhaupttransportleitung verlegt werden und an die Bebauung der Orte Überherrn und Friedrichweiler 300 Meter herangerückt wird. Dennoch bewirbt das Saarland sich mit diesem Standort für die Ansiedlung der Batteriefabrik mit einer Kapazität von 24GWh und bekommt den Zuschlag. Toll!?
Vielen in Friedrichweiler und Überherrn ist nicht nach Jubel zumute. Auch Umweltschützer und Verfechter nachhaltiger Entwicklung sind alarmiert.
Angesichts dieser Standortwahl muss man sich fragen, was die Landespolitik all die Jahre für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung im Saarland unternommen hat. Wie kann es sein, dass man sich auftuende Chancen nur nutzen kann, indem man weitere Umweltzerstörung betreibt, die zudem die Wasserversorgung und Gesundheit der Anwohner stark gefährdet? Wie kann es sein, dass der Gemeinderat Überherrn über eine Fabrik diesen Ausmaßes entscheidet, obwohl die Nachbargemeinde stärker betroffen ist? Ist das moderne Demokratie?
Das Linslerfeld:
In Schweden ist eine 34 GWh Batteriefabrik in Bau. Ein Film auf der Seite von Northvolt verdeutlicht die Ausmaße der Fabrik:
Ist das Linslerfeld wirklich geeignet für eine Batteriefabrik?
Die BIF ist der Meinung, dass dieses Werk wegen seiner Größe und seinen Auswirkungen auf Mensch und Natur nicht auf diese Fläche passt. Das Werk muss zwischen die Ortschaften Überherrn und Friedrichweiler mit jeweils nur 300 m Abstand gequetscht werden und führt ohne nennenswerten Abstand am Naturschutzgebiet Warndtwald vorbei. Nur aus politischen Gründen wurde das Linslerfeld trotzdem durchgesetzt. Die BIF versucht das Schlimmste zu verhindern.
Im Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans 2030 des Saarlands wird die Erschließung des Linslerfeldes in die schlechtesten Beurteilung eingestuft:
„Mit dieser Festlegung sind aus landesweiter Sicht voraussichtlich besonders erheblich negative Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter „Landschaft“, „Tiere, Pflanzen und Biodiversität“ und „Wasser“ verbunden sowie erheblich negative Umweltauswirkungen auf das Schutzgut „Klima und Luft“ .“
Wasserschutzzone
Das Linslerfeld ist Wasserschutzzone III.
Landschaftsschutzgebiet
Das Linslerfeld ist seit 1977 Landschaftsschutzgebiet.
Angrenzend an das Flora-Fauna-Habitat Gebiet Warndtwald
Das Linslerfeld grenzt unmittelbar an das „Natura 2000-Gebiet Warndt", ein Vogelschutz- und Fauna-Flora-Habitat-Gebiet
Der Warndt hat zum Erhalt seiner jetzigen Artenvielfalt Pflege und Schutz verdient. Was uns seine intakte Natur dafür zurück gibt, ist unbezahlbar (Reinhold Jost)
Kein Platz für Abstand
Die Fläche zwischen Friedrichweiler und Überherrn wird Linslerfeld genannt. Ihre Größe reicht nicht aus, um einen Abstand von 500 Metern zwischen der geplanten SVOLT Batteriefabrik und den beiden Orten zu gewährleisten. Nebengebäude sollen bis 300 m an Friedrichweiler heranreichen.
Daten
Uns Bürgern werden immer wieder neue Daten genannt. Daher kann hier nur ein Überblick über die aktuell bekannten und als richtig angenommen Daten gegeben werden. Die entsprechenden Quellen sind jeweils angegeben.
Fläche
98 Hektar
70 Hektar nur für die Fabrik selbst, plus 28 Hektar für Ausgleichsflächen und für die Verlegung der Landstraßen L 168 und L 279, sowie der Frischwasserhaupttransportleitung.
Quelle: gwSaar
Zur Zeit ist der Abstand zu Friedrichweiler mit 300m (Nebengebäude) und 500m (Produktionsgebäuden) geplant. Die BIF setzt sich dafür ein, dass der Abstand vergrößert wird.
Straßen
Zwei Straßen verlegt
- L 168 über 2 km in Richtung Norden.
- L279 über 700 m in Richtung Friedrichweiler
Quelle: gwSaar
Der Wildwechsel zwischen Warndt und Bisttal ist in Gefahr. Die BIF setzt sich für eine Verbesserung dieser Bedingungen ein.
Bebauung
Hallenhöhen von 21 bis 32 Metern
Im aktuellen Plan sind verschiedene Flächen mit unterschiedlichen maximalen Gebäudehöhen verzeichnet. Es soll zwei Produktionslinien zwischen 750 und 800 m Länge geben. Jede Linie besteht aus hohen (24 m, 32 m) und niedrigeren Gebäuden (21 m). Die maximalen Höhen der sogenannten Nebengebäude variieren zwischen 13 m, 18 m, 23 m und 29 m.
Quelle: gwSaar, Firu
Die BIF setzt sich für eine ansprechende Gestaltung des östlichen Werksgeländes ein.
Wasser
1.000.000 qm pro Jahr
SVOLT braucht 1 Mio cbm Wasser im Jahr. Sie werden von der KdÜ Überherrn und von der energis GmbH bereitgestellt.
Zum Vergleich: Die Gemeinde Überherrn verbraucht 0,68 Mio cbm Wasser pro Jahr.
Quelle: FIRU
Die "Auswirkungen des Klimawandels auf das Grundwasser und die Wasserversorgung in Süddeutschland" können hier nachgelesen werden: Artikel
Interview des SR mit Prof. Schueler zur Grundwasserneubildung:
Film
Wasserleitung
~2 km neue Wasserleitung
Die Haupttrinkwassertransportleitung vom Wasserwerk in Differten zum Hochbehälter in Berus wird verlegt:
Neubau zweier Leitungen (Redundanz) über 1,9 km entlang der L 168
Quelle: gwSaar
Wasserspeicher
50.000 cbm Pufferspeicher
Um die Versorgung des Werkes bei Spitzenlast sicherzustellen, ist ein unterirdischer Tiefenspeicher in der Größenordnung von 50.000 cbm geplant.
Quelle: gwSaar
Strom
810 GWh pro Jahr
Das Werk braucht 810 GWh Strom im Jahr. 14 GWh können über Solaranlagen auf den Dächern des Werkes erzeugt werden.
Es sind Nebengebäude zur Energieerzeugung geplant, d.h. vermutlich ein kleines Kraftwerk.
Zum Vergleich: Trier hat 2018 540 GWh verbraucht (energieatlas.rlp.de)
Quelle: SVOLT Factsheet, gwSaar
Emissionen
Im Rahmen der gesetzlichen Grenzwerte
Es ist noch vollkommen unklar, welche Emissionen von dem Werk ausgehen werden. Ein Rahmen wird durch gesetzliche Grenzwerte gesetzt. Fakt ist, dass die Kathoden in einem chemischen Prozess mit kritischen Stoffen wie Lithium und Lösungsmitteln hergestellt werden. Friedrichweiler liegt in der westlichen Hauptwindrichtung und ist somit von Emissionen am stärksten betroffen.
Quelle: RWTH Aachen
Die BIF wird dieses Thema genauestens verfolgen um unsere Gesundheit zu schützen.
Licht
Nie wieder richtig dunkel?
Zum Thema Licht gab es bisher so gut wie keine Aussagen, obwohl gerade das Licht erhebliche Folgen für die Lebensqualität in Friedrichweiler und die Tiere im Warndtwald haben kann.
Die BIF setzt sich dafür ein, die Auswirkungen der Beleuchtung im Werk auf Friedrichweiler zu minimieren.
Verkehr
560 LKW pro Tag
6000 zusätzlich PKW pro Tag
Quelle: FIRU Gutachten, März 2022
Die Beladung der LKWs mit den fertigen Batterien erfolgt bei Friedrichweiler.
Die Berechnungen den Gutachten zum Verkehrslärm und zur Verkehrsbelastung beziehen sich auf eine Verkehrserhebung vom 16.7.2021. Dies war der Freitag vor den Sommerferien in einem Corona Jahr!
Produktion
Chemische Verfahrenstechnik
In Überherrn werden das Anoden-/ Kathodenmaterial und die Anoden-/ Kathodenfolien im Schichtbetrieb rund um die Uhr hergestellt und zu Zellen weiterverarbeitet.
Die Gutachten werden offenlegen, welche Emissionen und Gefahren zu erwarten sind.
Quelle: SVOLT Factsheet
Finanzierung
SVOLT hat die gwSaar beauftragt, die Fabrik schlüsselfertig zu errichten. Die gwSaar beabsichtigt den Erwerb aller notwendigen Grundstücke vor der Erschließung.
SVOLT wird ein erschlossenes und bebaubares Grundstück erwerben.
Quellen: gwSaar (25.3.21), Überherrn Q&A
SVOLT entscheidet noch, ob das Gelände gekauft oder gemietet wird.
Quellen: SVOLT am 22.9.21 in Berus
Arbeitsplätze
Zunächst nur 600 Arbeitsplätze im Saarland
In der 1. Ausbaustufe benötigt SVOLT insgesamt 600 Mitarbeiter in Eiweiler und Überherrn zusammen.
2.000 in der finalen, vierten Ausbaustufe.
Zulieferbetriebe werde großzügig mit weiteren 1.000 Arbeitsplätzen geschätzt.
Quelle: SVOLT Factsheet, SVOLT Q&A
Je GWh Batteriekapazität entstehen in etwa 40 Arbeitsplätze direkt in der Produktion von Batteriezellen und -modulen.
Quelle: Fraunhofer ISI
Lärm
Keine Gewerbelärmvorbelastung in der Umgebung
In der Forsthausstraße gelten als allgemeines Wohngebiet Grenzwerte von 55 dB(A) am Tag und 40 dB(A) in der Nacht.
Auf Grund von Berechnungen und theoretischen Schlussfolgerungen kommt das schalltechnische Gutachten zu dem Schluss, dass Friedrichweiler keine Gewerbelärm-vorbelastung hat. Daraus errechnet sich ein Lärmkontigent für SVOLT von 62dB(a) am Tag und 47 dB(A) in der Nacht. Messungen zur Vorbelasung wurden nicht durchgeführt.
Quelle: FIRU Gfl - Gesellschaft für Immissionsschutz, 16.3.2022
Weitere Informationen
Bilder, Videos, Fragen und Antworten
SVOLT hat viele Informationen zur geplanten Zellfabrik in Überherrn auf seiner Webseite veröffentlicht. Sie brauchen daher hier nicht wiederholt zu werden.
Auch Überherrn pflegt eine Seite mit Fragen und Antworten.